DOG SCHOOL - HUNDESCHULE
gemeinsam wachsen- mensch und hund als team.
🐶 Dein Hund, Dein Partner – Mit Uns zum Dream-Team! 🐾
Warum Dog Affair?
🎓 Vom Veterinäramt anerkannte Hundeschule
🎓 Moderne, gewaltfreie Ausbildung mit Herz & Verstand
🎓 Kleine Gruppen für individuelles Lernen
🎓 Erfahrene Trainer, die dich und dein Hund auf ein neues Level bringen
🎓 Unabhängige Kurse für die individuelle Entwicklung des Vierbeiners
🎓Mit positiver Verstärkung und modernem Hundetraining helfen wir dir, aus deinem Vierbeiner einen treuen Begleiter zu machen.
📍 Jetzt kostenloses Beratungsgespräch sichern oder in eine Lektion reinschnuppern!
📞 Ruf uns an oder schreib uns eine Nachricht – 076’390’90’17 oder contact@dogaffair.ch
Wir freuen uns auf dich und deinen Hund! 🐕💙
Unsere Trainer
Adrian Blenke
in Deutsch und Englisch
Gabriela von Matt
in Deutsch
📣 NEUES HUNDEGESETZ DES KANTONS ZÜRICH –
Das musst du wissen!
Ab dem 1. Juni 2025 gelten im Kanton Zürich neue Vorgaben für Hundehalter:innen.
Dog Affair hilft dir, gesetzeskonform und entspannt durchzustarten 🐶💡
WAS ÄNDERT SICH?
Das neue Gesetz schreibt vor:
📣 Theoriekurs für alle Ersthundehalter:innen und Hundehalter, die seit über 10 Jahren keinen Hund hatten.
📣 Frühester Zeitpunkt: Ein Jahr vor Beginn der Hundehaltung oder vor dem Zuzug in den Kanton Zürich.
📣 Spätester Zeitpunkt: Zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich.
Der Theoriekurs wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Prüfungsbestätigung muss innerhalb von drei Monaten nach Kursabschluss bei der Wohngemeinde eingereicht werden.
📣 Obligatorische Praxiskurse für:
Alle Personen, die ab dem 1. Juni 2025 einen Hund (unabhängig der Rasse oder Grösse) im Kanton Zürich halten oder mit einem Hund in den Kanton zuziehen, sind verpflichtet, den Praxiskurs zu absolvieren. Der Kurs umfasst mindestens sechs Lektionen und muss spätestens zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug abgeschlossen sein.
📣 Ausnahmen von der Praxiskurspflicht
Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen der Praxiskurs nicht obligatorisch ist:
📣 Hunde, die beim Erwerb oder Zuzug älter als zehn Jahre sind
📣 Personen, die in den Kanton Zürich zuziehen und bereits eine gleichwertige praktische Hundeausbildung absolviert haben, sofern dies vom Veterinäramt bestätigt wird
📣 Übernahme eines Hundes vom Ehe- oder Lebenspartner, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt
📣 Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner mit entsprechender Bewilligung des Veterinäramts
📣 Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund des Gesundheitszustands ihres Hundes keine praktische Ausbildung absolvieren können, können auf Gesuch hin vom Veterinäramt befreit werden
Alle Kurse müssen bei einer anerkannten Hundeschule absolviert werden – wie bei uns 🐾
📣 Die Ausbildung beginnt frühestens ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes und muss innerhalb von zwölf Monaten nach Übernahme abgeschlossen sein. Der erfolgreiche Abschluss wird durch das Erreichen aller Lernziele dokumentiert- falls das nicht der Fall ist, können weitere Stunden fällig werden.